Rita Süssmuth zum Paritätsgesetz: „Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt“, Daniela Vates, Redaktionsnetzwerk Deutschland
Auch dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Es argumentiert ausschließlich mit dem Gleichstellungsauftrag der Landesverfassung, der nicht auf das Parlament bezogen sei. Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Rita Süssmuth
Landesgleichstellungsbeauftragte Dörnenburg: Kampf für Parität in der Politik geht weiter
Mit dem Paritätsgesetz haben wir von Brandenburg aus die Debatte über Parität in Deutschland enorm vorangebracht. Das ist ein Erfolg. Es braucht aber mehr als das. Eine Quotierung per Gesetz ist nicht die beste Lösung, aber ohne kommen wir in der Gleichstellung einfach nicht voran. Freiwillige Selbst-verpflichtungen sind zwar gut, lösen aber die strukturellen Benachteiligungen von Frauen nicht. Wir […] brauchen wir eine gesetzliche Lösung, die alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Wahllisten paritätisch zu besetzen [und einen]Kulturwandel in den Parteien.
Manuela Dörnenburg, Landesgleichstellungsbeauftragte Brandenburg
Deutscher Juristinnenbund: Trotz verpasster Chance: Der Kampf für Parität in den Parlamenten geht weiter!
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