• Bundespolitik

    Der Bundestag ist das höchste Parlament im demokratischen System der Bundesrepublik Deutschland. Er erlässt Gesetze, die für die gesamte Bundesrepublik gelten. Die Verfassung von Deutschland ist das Grundgesetz (GG). Dort steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (GG, Art. 3 Abs. 2).

    Im aktuellen Bundestag beträgt der Frauenanteil 35% (Stand 01/2022). Damit ist die Perspektive von Frauen deutlich unterrepräsentiert. Der im Dezember 2021 unterschriebene Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht die Aufgabe der Frauenförderung als Aufgabe der nächsten vier Jahre Regierungsarbeit:

    „Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Wir werden die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterentwickeln, u. a. mit einem Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen. Wir werden den Gender Data Gap schließen, z. B. im medizinischen Bereich. Wir setzen uns in der EU und international für eine intersektionale Gleichstellungspolitik ein. So kommen wir etwa der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) nach. Dazu gehört auch eine gleichstellungsorientierte Jungen- und Männerpolitik.“

    (Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, S. 114)

  • Demokratieprinzip

    Demokratieprinzip ist in Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert und setzt voraus, dass alle „Staatsgewalt vom Volke ausgeht“. Insofern handelt es sich bei der grundgesetzlichen Demokratie um eine repräsentative, die durch Wahlen legitimiert wird. Typische Merkmale einer modernen Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheits- oder Konsensprinzip, Minderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Gewaltenteilung, Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grund- und Bürgerrechte sowie die Achtung der Menschenrechte.

  • Diskriminierung

    Diskriminierung Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme.

  • Feminismus

    Es gibt viele Definitionen des Begriffs „Feminismus“. Allgemein haben feministische Bestrebungen das Ziel, Geschlechtergerechtigkeit in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur und dem privaten Umfeld herzustellen. Ein intersektionales feministisches Verständnis hat darüber hinaus auch das Ziel, Ungerechtigkeiten in anderen, mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit verbundenen Bereichen zu überwinden. Breit gefasst, ist das Ziel von „Feminismus“ eine soziale, solidarische, antirassistische, inklusive, respektvolle und ökologisch nachhaltige Gesellschaft zu schaffen.

  • Frauenwahlrecht

    Frauenwahlrecht heißt, dass die Frauen eines Landes aktiv und passiv an Wahlen teilnehmen können. In Deutschland wurde dies 1918 erkämpft und schließlich in der Wahl zur Nationalversammlung 2019 umgesetzt. www.100-jahre-frauenwahlrecht.de

  • Frauenanteil in Parlamenten

    Frauenanteil in Parlamenten 100 Jahre nachdem die ersten Frauen in ein deutsches Parlament eingezogen sind, sind sie und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen noch immer unterrepräsentiert. Im aktuellen Brandenburger Landtag sind 38% der Abgeordneten Frauen. Auf kommunaler Ebene ist der Frauenanteil landes- und bundesweit noch geringer. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil aktuell ebenfalls nur knapp ein Drittel.

  • Geschlechterdemokratie

    Geschlechterdemokratie bezeichnet die Absicht, demokratische Verhältnisse zwischen Frauen und Männern in der Gesellschaft insgesamt sowie konkret in Unternehmen und Organisationen herzustellen. Der Begriff ist dem Gender Mainstreaming verwandt und wurde von der Soziologin Halina Bendkowski entwickelt. Geschlechterdemokratie ist ein normativer Begriff, d. h. eine absolute moralisch-ethische Forderung. Demokratische Prinzipien sollen nicht nur in der Politik, sondern auch für die Arbeitswelt und das Privatleben gelten.

  • Geschlechterdiskriminierung

    Geschlechterdiskriminierung In Deutschland haben alle Menschen laut Grundgesetz die gleichen Rechte. Von einer tatsächlichen Chancengleichheit der Geschlechter kann allerdings noch keine Rede sein. Frauen sind nach wie vor häufig Ziel von unterschiedlichen Diskriminierungen. Beispiele hierfür sind: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, fehlende Entgeltgleichheit oder auch fehlende Parität in politischen Parlamenten und vielen Bereichen in der Wirtschaft, der Kunst und Kultur.

  • Geschlechterquoten

    Geschlechterquoten bezeichnen eine geschlechter- oder genderbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Zweck einer Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

  • Gleichheitsgebot

    Gleichheitsgebot „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2, Satz 2) Die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau durch den Staat ist festgelegt und es ist darauf hinzuwirken, dass bestehende Nachteile beseitigt werden. Dieses wurde wie die verbotene Benachteiligung von Behinderten durch eine Gesetzesänderung im Grundgesetz ergänzt und trat am 15.11.1994 in Kraft.

  • Innerparteiliche Quoten

    Innerparteiliche Quoten Die meisten politischen Parteien haben sich auf freiwilliger Basis eigene Regeln für die Repräsentanz der Geschlechter auf Wahllisten oder für Ämter gegeben. Die Regelungen sind jedoch sehr heterogen und keine der Parteien sieht Sanktionen bei Nichterfüllung der Quotenregelung vor.

  • Kommunalpolitik

    Die Kommunalebene ist im demokratischen System der Bundesrepublik Deutschland die unterste politische Ebene. Städte, Gemeinden und Landkreise sind die administrativen Einheiten der kommunalen Ebene. Dazu gehören die gewählten Vertretungen der Städte und Gemeinden sowie der Kreistag und die dazugehörigen Verwaltungen. Das sind die Rathäuser der Städte und Gemeinden und die Kreisverwaltung für den Landkreis. An der Spitze der Rathäuser steht die:der Bürgermeister:in. Die:der Chef:in der Kreisverwaltung ist die:der Landrät:in.

  • Kommunale Vertretungen

    Alle fünf Jahre werden die kommunalen Vertretungen gewählt, wozu die Stadtverordnetenversammlungen, die Gemeindevertreterversammlungen und die Kreistage der jeweiligen Landkreise gehören. Über die Wahllisten entsenden die Parteien oder Wähler:innengemeinschaften ihre Vertreter:innen in die „Kommunalparlamente“. Diese beraten in thematischen Ausschüssen aktuelle Themen und gestalten in Zusammenarbeit mit der Verwaltung das Leben in der Kommune mit. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Gemeindevertreterversammlung, des Kreistags und ihrer Ausschüsse finden öffentlich statt. Die gefällten Beschlüsse werden in den Amtsblättern und als Aushänge veröffentlicht. Im Internet sind sie in den jeweiligen Ratsinformationssystemen nachzuverfolgen.

  • Landespolitik

    Die Landespolitik wird von der Landesregierung gestaltet. Zur Landesregierung gehören die:der Ministerpräsident:in und die Minister:innen. Im Landtag erlassen die Abgeordneten Gesetze, die für das jeweilige Bundesland gelten. Das Land Brandenburg hat eine eigene Verfassung, in der steht: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“ (BbgVerf, Art. 12 Abs. 3).

    Im aktuellen Landtag liegt der Frauenanteil bei 34% (Stand 01/2022), während der Anteil von Frauen an der gesamten Brandenburger Bevölkerung 51% beträgt. In dem im November 2019 unterschriebenen Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen steht:

    „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist erklärtes Ziel der Koalition über alle Politikfelder hinweg. […] Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden in ihrer Rolle und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestärkt. Wir wirken mit der Kommunalaufsicht darauf hin, dass die Gleichstellungsbeauftragten entsprechend ihren Aufgaben freigestellt werden. […] Die Koalition bekennt sich zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen. Im Hinblick auf das verabschiedete Paritégesetz gilt, die beim Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahren abzuwarten und das Gesetz gegebenenfalls an die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts anzupassen.“

    (Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg, S. 47f.)

  • Parität

    Parität stammt von dem lateinischen Begriff paritas ab und bedeutet so viel wie Gleichheit. In der Politik versteht man darunter ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in den Gremien. Parität bedeutet aber auch die Gleichberechtigung der Geschlechter. Mehr dazu hier.

  • Paritätsgesetz

    Paritätsgesetz besteht in Frankreich seit dem Jahr 2000, auch in Belgien und anderen europäischen Ländern gibt es Geschlechterquoten. Das Paritätsgesetz ist ein Parteiengesetz, das diese verpflichtet, auf ihren Wahllisten abwechselnd und paritätisch Frauen und Männer aufzustellen. 100 Jahre nach Erlangung des Frauenwahlrechts wurde am 31. Januar 2019 im Brandenburger Landtag zum ersten Mal in Deutschland ein Paritätsgesetz verabschiedet.

  • Politische Partizipation

    Politische Partizipation ist die Beteiligung/Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. Klassische Formen sind: Teilnahme an politischen Wahlen, Mitgliedschaft in politischen Parteien und der Kontakt von Bürger*innen zu Behörden.
Aber auch die Teilnahme an Demonstrationen, die Arbeit in Bürgerinitiativen oder gezieltes Verhalten von Konsumenten gehören zu den Formen politischer Beteiligung. Zu den direktdemokratischen Elementen in politischen Systemen gehören zudem die Teilnahme an Plebisziten, Bürger – oder Volksentscheiden als weitere Möglichkeiten, politisch zu partizipieren.

  • Quotenregelung

    Quotenregelung ist eine Verteilungsregelung, bei der Güter, Ämter, Rechte oder Funktionen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel bzw. einer bestimmten Quote zugewiesen werden. Eine Quotenregelung wird angewandt, um ein bestimmtes, politisches oder wirtschaftliches Kräfteverhältnis zwischen verschiedenen Akteur*innen festzuschreiben.