Am 24. Juni fand der erste bundesweite Aktionstag #ParitätJetzt statt.
Begonnen hat der Tag mit einer Aktion vor dem Bundestag. Vielen wird noch das Foto von Markus Söder aus dem Februar in Erinnerung sein, als sich CDU und CSU zu politischen Abstimmungen in Berlin trafen und unfreiwillig demonstrierten, was bei vielen politischen Entscheidungen fehlt: Die Stimmen und Perspektiven von Frauen. Ein großer Aufsteller lud Frauen dazu ein, sich mit an genau diesen Tisch zu setzen.
In keinem deutschen Parlament sind Frauen zu 50% vertreten. Das wollen wir ändern – für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen (FLINTA) und Männern. Am 14.09. diskutiertien Ministerin Ursula Nonnemacher (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg), Elke Ferner (Vorstandsmitglied Deutscher Frauenrat), Dr. Hannah Schepers (Mitglied der Gesellschaftspolitischen Kommission des Katholischen Deutschen Frauenbundes) und Prof. Dr. Jelena von Achenbach (Universität Gießen) konkrete Lösungswege, um #ParitätJetzt endlich umzusetzen.
Bekannte niedersächsische Politiker:innen fordern in einer Petition den Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) auf, ein Paritätsgesetz für Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Der Frauenanteil im aktuellen Niedersächsischen Landtag liegt bei 27%. Auf der kommunalen Ebene ist er oft noch geringer.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde von einigen Thüringer:innen gegen das Urteil zum gekippten Paritätsgesetz nicht angenommen.
Hauptargument der Ablehnung war die unzureichende Begründung, inwiefern das gekippte Gesetz die Grundrechte der Beschwerdeführer:innen einschränke. Darüber hinaus wiesen die Richter:innen auf die weitgehende Autonomie der Länder in der Gestaltung ihrer Verfassung hin. Zudem fehle die Ausführung, weshalb eine paritätische Besetzung des Parlaments und der Wahllisten zur Landtagswahl notwendig sei, um den „Anspruch auf Demokratie“ und eine angemessene Repräsentanz der Wähler:innenschaft zu erfüllen.
Thüringen ist im Juli 2019 dem guten brandenburgischen Beispiel gefolgt und hat als zweites Bundesland ein Paritätsgesetz verabschiedet. Doch nun wird die Gleichberechtigung der Geschlechter im Thüringer Parlament mit Füßen getreten.
Es ist die AfD-Fraktion im noch jungen 7. Brandenburger Landtag, die in der 4. Plenardebatte die Aufhebung des Paritätsgesetzes verlangt. Warum? In ihrer offiziellen Begründung versteckt sich die AfD-Fraktion hinter der Maske der Verfassungswidrigkeit. Die wahren Gründe, weshalb sie dieses Gesetz nicht will, sind jedoch offenkundig: Die AfD hält am überholten Rollenbild der Frau, die Haus und Hof hütet, fest. Sie lehnt Maßnahmen zur Frauenförderung konsequent ab, auch parteiintern. Selbst die Gründung von parteiinternen Frauenorganisationen ist per Satzung explizit ausgeschlossen.
Wie genau können wir Parität in den Parlamenten herstellen? Welche Wege und Modelle gibt es eigentlich? Es ist gar nicht so schwer! Der Deutsche Frauenrat hat ein Erklärvideo produziert, das aufzeigt, welche Möglichkeiten es gibt, das bundesdeutsche Wahlrecht so zu ändern, dass der Bundestag eines Tages paritätisch besetzt ist. Sowohl für die Direktwahlkreise (Erststimme) als auch für die Landeslisten (Zweitstimme).
Anke Robert, Teil des Paritätsteams des Frauenpolitischen Rats, ist ins Saarland eingeladen worden und berichtete dort am 11. November 2019 im Rahmen der Veranstaltung „Wege zu einem Paritätsgesetz – Was sind die Hürden, wie gelingt die Durchsetzung?“ über unseren, den Brandenburger Weg, zum Paritätsgesetz.
Das Bekenntnis zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen ist im Brandenburger Koalitionsvertrag verankert.
Die Koalition aus SPD, CDU und Grünen hat im Koalitionsvertrag ihren Fahrplan für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. In der Präambel heißt es hierzu, dass die Parteien angetreten sind, um unzeitgemäß gewordene Gegensätze zu überwinden. Ist hiermit auch die nach wie vor in vielen Bereichen bestehende Unterrepräsentanz von Frauen gemeint?
100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts beschließt der Brandenburger Landtag das erste Paritégesetz Deutschlands, das Frauen die Hälfte der Sitze im Landesparlament garantieren soll.