Gewählte*r Vertreter*in, Kreistagsabgeordnete*r, Landrät*in – das klingt nach ziemlich viel Verantwortung. Und ein bisschen viel Arbeit. Aber Kommunalpolitik klingt trotzdem spannend? Und du wolltest schon immer mal wissen, wer wie entscheidet, was mit dem leeren Grundstück passiert, wann der Spielplatz repariert wird und welche Kulturangebote gefördert werden?
Keine Sorge, auch ohne politische Karriere kannst du involviert sein, denn die Kommunalpolitik ist für die Einwohner*innen da und eigentlich ganz zugänglich. Hier ein paar Wege dabei zu sein.
Am 24. Juni fand der erste bundesweite Aktionstag #ParitätJetzt statt.
Begonnen hat der Tag mit einer Aktion vor dem Bundestag. Vielen wird noch das Foto von Markus Söder aus dem Februar in Erinnerung sein, als sich CDU und CSU zu politischen Abstimmungen in Berlin trafen und unfreiwillig demonstrierten, was bei vielen politischen Entscheidungen fehlt: Die Stimmen und Perspektiven von Frauen. Ein großer Aufsteller lud Frauen dazu ein, sich mit an genau diesen Tisch zu setzen.
Der Zoommittag ist, wie der Name schon vermuten lässt, eine gemeinsame Mittagspause über Zoom. Essen und Trinken sind willkommen. Angelehnt ist das Format an das Konzept des Brown-Bag-Lunch. Gemeinsam tauschen wir uns aus – mit Fokus auf ein bestimmtes Thema. Wenn gewünscht oder angebracht, gibt es einen kurzen thematischen Input. Eine strenge Agenda gibt es dabei allerdings nicht – die Teilnehmenden bereichern die Mittagspause durch ihre eigenen Beiträge.
Am 06. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Brandenburg statt – und auch in Teltow-Fläming kandidieren viele tolle Frauen. Mit Inputs, Workshops und Austausch bei der Tasse Kaffee haben wir uns am Wochenende fit gemacht:
Kennen Sie schon den Podcast „Frauen Macht Politik“? Frauen aus Oranienburg und Oberhavel teilen ihre Erfahrungen aus der Kommunalpolitik, sprechen über Herausforderungen im Ehrenamt und machen Mut, selber mitzumischen.
Nach der gestrigen Sitzung des CDU-Vorstand präsentierte Generalsekretär Mario Czaja das Ergebnis langer Verhandlungen. Zuvor war parteiintern viel über die Einführung einer Frauenquote diskutiert worden.
Der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz wird auf dem Parteitag im September für eine schrittweise, befristete Frauenquote in der CDU werben.
„Auch erscheint zweifelhaft, ob der Verweis auf die Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten bereits ausreicht, um von einer „strukturellen Benachteiligung von Frauen in der Politik“ ausgehen zu können.“
(BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06. Dezember 2021 – 2 BvR 1470/20 -, Rn. 49)
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts spricht eine deutliche Sprache. Das Hauptargument der Beschwerdeablehnung bezieht sich allerdings weniger auf den Inhalt, als auf die Begründung der Beschwerde. Diese sei unzureichend, um eine Grundrechtsverletzung darzulegen. Zudem seien die Länder in ihrer Verfassungsgebung weitgehend autonom. In der Beschwerde fehle außerdem eine ausreichende Begründung, inwiefern eine paritätische Besetzung des Parlaments und der Wahllisten zur Landtagswahl notwendig sei, um den „Anspruch auf Demokratie“ zu erfüllen. Darüber hinaus hätten die Beschwerdeführer:innen sich nicht ausreichend mit dem Grundsatz der Gesamtrepräsentation beschäftigt, wonach eine regional oder sonstige Zugehörigkeit (z.B. zu Parteien, Unternehmen, Gewerkschaften, Alters- oder Geschlechtergruppen) kein Kriterium darstellt, um die Wähler:innenschaft angemessen repräsentieren zu können.
Wer am 23.3.2021 nach 17:16 Uhr die MAZ online und den Lokalteil im Havelland geöffnet hat, durfte sich über den kurzen Hinweis freuen, dass Julia Kaeding (CDU) in den Jugendhilfeausschuss des Kreistages nachgerückt ist.
Irritiert war die geneigte Leserin und der geneigte Leser aber vielleicht vom beigefügten Foto der Mitteilung: Hier wird ihr Vorgänger Sven Richter gezeigt – inklusive einer Verlinkung auf einen Artikel über ihn.
Kein Wort über die langjährige Erfahrung oder die Qualifikation oder auch nur zur Person Julia Kaeding. Kein Foto. Kein Link. Sie bleibt unsichtbar. Obwohl es um sie geht. Es geht um eine junge Frau, die in der Kommunalpolitik ihren Weg macht.
Auch dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Es argumentiert ausschließlich mit dem Gleichstellungsauftrag der Landesverfassung, der nicht auf das Parlament bezogen sei. Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat heute einstimmig das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform. Die Bewegung für Parität in Brandenburg und darüber hinaus ist groß. Auch das negative Urteil ist ein Schritt auf dem Weg zu Parität auf allen Ebenen, denn Berlin und andere Bundesländer können davon lernen.
Die Unterstützer*innen vor dem Landesverfassungsgericht waren mit weißen Schals und Masken gut zu erkennen. Die Farbe Weiß symbolisierte vor 100 Jahren den Kampf um das Frauenwahlrecht. Die Enttäuschung ist groß, aber der Mut zu neuen Wegen für Geschlechtergerechtigkeit ist da! Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) akzeptiert die Urteilsbegründung und wird sie in den nächsten Tagen gründlich gemeinsam auswerten.