Parität bedeutet Gleichheit. In der Politik versteht man darunter ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in den Gremien. Parität bedeutet aber auch die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Und genau auf diese Geschlechtergerechtigkeit bezieht sich das Brandenburgische Paritätsgesetz. Es legt fest, dass Parteien ab 2020 bei Landtagswahlen ebenso viele Frauen wie Männer auf ihren Landeslisten berücksichtigen. Denn viele Entscheidungsgremien, zu denen eben auch der Landtag gehört, sind nicht gleichberechtigt mit Frauen und Männern besetzt. Die zahlenmäßige Dominanz der männlichen Abgeordneten hat sich nach den letzten Wahlen weiter verstärkt. Deshalb ist das Paritätsgesetz notwendig. Die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich. Die Sichtweisen und Erfahrungen von Frauen in unterschiedlichen Lebensbereichen werden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, wenn nicht mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Gremiums weiblich ist. Parität soll dabei helfen, dass sich die Geschlechter gleichberechtigt in die Politik einbringen können.
Für eine wirkliche Parität, die mit Leben gefüllt ist, setzt sich der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V ein.