Presse zur Verhandlung des Landes­verfassungs­gerichts

Dr. Uta Kletzing; Verena Letsch, 7. September:
Notizen aus dem Gerichtssaal

Petra Kohse, Berliner Zeitung, 23. August:
Feminismus muss etwas Aggressives sein

Deutscher Juristinnenbund, 21. August:
Hoffnungen auf Gerechtigkeit: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verhandelt über das Brandenburger Paritätsgesetz

„Die gestrige Verhandlung hat gezeigt, dass die Verfassung Paritätsgesetze durchaus zulässt.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), die Verhandlung in Brandenburg.

Daniel Godeck, taz, 21. August:
Mein Laden, meine Leute

Wenn alle Parteien ihrem pluralistischen Auftrag gerecht würden, etwa durch freiwillige Quoten, bräuchte es kein Paritätsgesetz. Und schon gar nicht die scheinheiligen Verhinderungsversuche seiner Gegner.

rbb24, 20. August:
Verfassungsgericht will im Oktober über Paritätsgesetz entscheiden

Andreas Fritsche, Neues Deutschland, 20. August:
Gleichheit vor dem Paritätsgesetz

Daniel Godeck, taz, 20. August:
Feuerprobe für Gleichbehandlung

Im Laufe des Nachmittags wurde dann mehr spürbar, dass die Pari-Pari-Regelung im Wahlgesetz es auch im Brandenburg schwer haben dürfte, vor dem Gericht Bestand zu haben. An manchen Stellen hakten die Richter sehr stark nach, bei den Befürwortern um von Achenbach.
Knackpunkt war dabei die Frage, ob der Gleichstellungsauftrag in Artikel 12 tatsächlich so weit auszulegen ist, dass er eine derart einschneidende Wahlrechtsänderung durch den Gesetzgeber erlaubt. „Wir hegen da Zweifel“, sagte Richter Möller – wohingegen das Parité-Lager dies bejahte. Von Achenbach erwiderte dazu, dass das Wahlrecht ebenso änderbar sei wie auch das Steuerrecht.

Milena Hassenkamp, Spiegel Online, 20.August:
Pari-Pari auf der Probe

Andreas Fritsche, Neues Deutschland, 20. August:
Frauen an die Macht

Die Sache hat aber einen Haken: Hätte das Gesetz bereits bei der Landtagswahl 2019 gegolten, so hätte das nichts daran geändert, dass mehr Männer als Frauen Wahlkreise gewonnen haben – und immerhin 44 der 88 Landtagsmandate sind Direktmandate. Hier müsste nachgebessert werden. Die Grünen haben dazu Doppelkandidaturen von Männern und Frauen in den Wahlkreisen vorgeschlagen. Das ist eine sehr gute Idee.

Fatina Keilani, Der Tagesspiegel, 20. August:
Brandenburger Verfassungsgericht verhandelt über Paritätsgesetz

Ohne Wahlgesetz gebe es keine demokratische Wahl, sagte die Verfahrensbevollmächtigte, Jelena von Achenbach. Der Gesetzgeber treffe dabei Entscheidungen: über die Wahlkreise, deren Zuschnitt, wer zur Wahl zugelassen werde, wer davon ausgeschlossen werde, ob es eine Fünf-Prozent-Hürde gebe.

Ann-Kathrin Jeske, Deutschlandfunk, 19. August:
Radio: Wie viel Quote verträgt die Verfassung?

Toni Spangenberg, Berliner Zeitung, 19. August:
Warum Brandenburgs Paritätsgesetz (nicht) verfassungswidrig ist

Wichtigstes Argument für das Paritätsgesetz sei die in der Brandenburger Verfassung formulierte Pflicht des Landes, mit geeigneten Maßnahmen für die Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Leben zu sorgen. „Das bezieht sich auch darauf, den Zugang zur Macht für Frauen und Männer gleichermaßen zu gewährleisten.“ Laut von Achenbach räumt die Landesverfassung dem Gesetzgeber damit die Möglichkeit ein, Parteien zu einer paritätischen Besetzung der Landeswahllisten zu verpflichten.

Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, 16. August:
Beseitigung bestehender Nachteile

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert