Elternzeit in der Kommunalpolitik?

Mit gutem Beispiel voran – der Hessische LandesFrauenRat fordert die gesetzliche Verankerung von Mutterschutz und Elternzeit in der Kommunalpolitik:

  • Ein verbindlicher Anspruch auf Mutterschutz für Mandatsträgerinnen, also die
    Möglichkeit, 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt ohne
    jegliche Konsequenzen in den Parlamentarischen Sitzungen fehlen zu
    können.
  • Die Möglichkeit, Elternzeit auch im kommunalen Ehrenamt in Anspruch zu
    nehmen mit praktikablen Vertretungsregelungen, die die demokratische
    Repräsentation sichern und es den Frauen und Eltern ermöglicht, nach einer
    Elternzeit wieder in das Amt zurückzukehren.
  • Eine verlässliche finanzielle Absicherung während dieser Zeit

Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt, das bedeutet gestezliche Regelungen für Mutterschutz und Elternzeit greifen nicht. Das erschwert es Eltern und Schwangeren ein solches Mandat wahrzunehmen. Politische Teilhabe und demokratische Mandate müssen für alle zugänglich und vereinbar sein.

Moderne Regelungen für Mutterschutz und Elternzeit für Politiker*innen bedeutet die Rahmenbedingungen für politische Teilhabe gerechter zu gestalten (Frauen.Vielfalt.Politik.). In Bern (Schweiz) können Kommunalpolitiker*innen im Stadtrat seit Juli 2025 für mindestens drei und bis zu sechs Monate pausieren – vertreten von einer offiziellen Nachrücker*in. Anschließend kehren sie in ihr Mandat zurück (Frauen.Vielfalt.Politik.).

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