Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website
https://www.brandenburg-paritaetisch.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitestgehend mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich: PDF-Dokumente und Downloads, die vor dem 06.10.2025 oder früher veröffentlicht wurden, sind nicht vollständig barrierefrei. Einzelne Bilder und Grafiken enthalten keine oder unvollständige Alternativtexte. Teilweise fehlen ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund. Bei älteren Formularen können Beschriftungen und Fehlermeldungen für Screenreader unvollständig sein.
Begründung: Eine vollständige Anpassung aller älteren Inhalte würde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen (§ 10 Abs. 2 Satz 2 BITV 2.0). Neue oder überarbeitete Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 06.10.2025. Die Einschätzung beruht auf einer Selbsteinschätzung nach den Vorgaben der BITV 2.0.
Rückmeldung und Kontakt
Es sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
Telefon: 0331 – 280 35 81
Mail: kontakt@frauenpolitischer-rat.de
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Susanne Feldkötter (Anschrift wie oben)
Redaktion: Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg
Technik und Support dieser Webseite
E-Mail: webmaster@brandenburg-paritaetisch.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es soll dazu beitragen, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und der öffentlichen Stelle herbeizuführen. Dieser Wortlaut erfüllt vollständig die gesetzlichen Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102, des BGG § 12a, und der BITV 2.0 § 7.