Am 16.03.2022 wurde der Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Einsetzung einer Kommission zur Überarbeitung des Wahlrechts und der Parlamentsarbeit vom Bundestag angenommen. Im Antrag heit es:
„Der Frauenanteil unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt bei deutlich unter 50 Prozent; nur gut ein Drittel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (34,7 Prozent) sind weiblich. Die Kommission soll verfassungskonforme Vorschläge erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreicht werden kann. Hierzu soll sie Möglichkeiten etwa bei der Kandidatenaufstellung und der Kandidatenauswahl prüfen.“
In der Debatte im Bundestag sprechen sich von den Regierungsfraktionen sprechen sich nur die Abgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eindeutig für verbindliche Quoten aus.
Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen und diskutierte am 12.05.2022 erstmals zum Thema die Erhöhung des Frauenanteils mit Sachverständigen.
Im Zwischenbericht der Kommission heißt es, Paritäts-Regelungen seien „kontrovers diskutiert“ worden. Die Kommission wird sich in zwei weiteren Sitzungen im Herbst 2022 mit dem Thema beschäftigen.