Geschichte des Parité-Gesetzes in Brandenburg

Inklusives Parité-Gesetz (Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes)

Die Dokumentation des parlamentarischen Beratungsvorganges von der Einbringung des Gesetzentwurfes, den Parlamentsdebatten, der Anhörung, inklusive der Stellungnahmen der Sachverständigen wird hier abgebildet.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Inklusives Parité-Gesetz (Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes) vom 21.02.2018

Öffentliche Anhörung am 25.05.2018: Angehört wurden u.a. die Monika von der Lippe als damalige Landesgleichstellungsbeauftragte; Halina Wawzyniak, Juristin und Verena Letsch, Referentin im Frauenpolitischen Rat, alle weiteren Infos im Protokoll der Ausschusssitzung vom 25.05.2018.

Im Februar 2019 brachte der Ausschuss einen Zwischenbericht heraus.

Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland: Geschlechterparität in der Politik herstellen vom 27.02.2018

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 06.03.2018

Bericht der Landesregierung zu Geschlechterparitätischen Regelungen im Landtags- und Kommunalwahlrecht

Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes

Am 10. Oktober veröffentlichte der Landtag Brandenburg die Drucksache 6/9699: Ein Bericht mit Vorschlägen und Empfehlungen zu geschlechterparitätischen Regelungen. Dieser Bericht wurde durch den Frauenpolitischen Rat stark kritisiert; der FPR veröffentlichte dazu eine Stellungnahme.

Am 15. Januar 2019 brachte außerdem die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Paritätsgesetz mit Soll-Regelungen ein. Dieser wurde am 4. April im Ausschuss für Inneres und Kommunales besprochen; zur Anhörung wurde auch der Frauenpolitische Rat eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

Das Parité-Gesetz wurde am 31.01.2019 bei der 2. Lesung verabschiedet. Plenarprotokoll 6/72 31.01.2019 (S. 7833-7843), BePr 6/72

Was bedeutet das?

Zunächst wird eine Liste mit weiblichen Kandidatinnen und eine mit männlichen Kandidaten erstellt. Danach wird aus beiden Listen im Reisverschlussprinzip (also immer abwechselnd Frau-Mann-Frau bzw. Mann-Frau-Mann) die endgültige Liste zusammengestellt. Personen, die weder zu dem einen, noch dem anderen Geschlecht angehören, können sich entscheiden, auf welcher Liste sie kandidieren. Sobald eine der ersten Listen „aufgebraucht“ ist, also keine Kandiat*innen mehr zu verteilen sind, darf aus der anderen Liste noch eine Person übernommen werden – danach wird die Liste geschlossen.

BEISPIEL

„Die Partei ABC stellt zwei Listen auf. Für die Liste der weiblichen Kandidatinnen konnten zehn Personen gefunden werden; für die Liste der männlichen Kandidaten 25. Nun wird im Reisverschlussprinzip eine gemeinsame Liste erstellt. Auf den ersten Platz kommt ein männlicher Kandidat. Es folgt eine weibliche Kandidatin, dann wieder ein männlicher Kandidat usw.. Nachdem die zehn Kandidatinnen in die Liste aufgenommen wurden, darf noch ein Kandidat mit auf die Liste, danach wird die Liste geschlossen. Es stehen nun 21 Personen auf der Liste; die 10 Kandidatinnen sind auf die Liste gekommen; von den Männern wurden 11 mit aufgenommen.“

Das Gesetz bezog sich nur auf die Erstellung der Wahllisten auf Landesebene und beinhaltete Bestimmungen, wie die Landeslisten paritätisch erstellt werden – die kommunale Ebene und die Direktwahlkreise werden durch das Gesetz nicht geregelt.

Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat am 23. Oktober das Parité-Gesetz gekippt. Das Urteil ist hier nachzulesen:

Urteilsbegründung I

Urteilsbegründung II

FPR-Stellungnahme zum Urteil: „Neue Wege zur Parität“