Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (2021-2026) ist festgehalten: „Wir werden die politischen Diskussionen und die juristischen Klärungen im Kontext der Möglichkeiten zur Einführung eines Paritätsgesetzes intensiv und interessiert verfolgen.“
Im November 2021 wurde ein außerordentlicher Gesetzesentwurf zur Landtagswahlrechtsreform von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD eingebracht, der im April 2022 beschlossen wurde: die Einführung eines 2-Stimmen-Wahlrechts (zuvor gab es im Zuge des personalisierten Verhältniswahlrechts nur eine Stimme) soll es Parteien über die Aufstellung von Landeslisten ermöglichen, mehr Einfluss (u.a.) auf die Geschlechteraufteilung der Kandidat*innen auszuüben.

Auf kommunaler Ebene gibt es eine Soll-Regelung:

„Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauenabwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“ 

Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg