Argumente für ein Paritätsgesetz

Grundgesetz, Art. 3, Abs. 2, Satz 2

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 Satz 2

Im Artikel 3, Absatz 2 wird deutlich, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz gleich sind, es aber noch viele Hürden gibt, die dieser Gleichstellung im Weg stehen. Befürwoter*innen eines Paritätsgesetzes sagen: auch der Mangel an Kandidat*innen und Mandatsträger*innen ist eine solche Hürde und muss deshalb aktiv abgebaut werden.

Grundgesetz, Artikel 20, Abs. 2

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Befürworter*innen eines Paritätsgesetzes sagen: Die Staatsgewalt kann nur dann vom Volk ausgehen, wenn es angemessen repräsentiert wird. Warum? Weil Frauen oft andere Erfahrungen und Perspektiven haben und in ihrem Leben andere Dinge Proirität haben. Zum Beispiel Fragen rund um das Thema Kinder: „Ich brauche eine Hebamme und eine gute Versorgung in der Schwangerschaft“/ „Ich brauche einen Kitaplatz“ / „Ich brauche in Kita und Schule Menschen, die gut qualifiziert sind und für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden“.

Frauen machen 50 Prozent der Bevölkerung aus. Zugleich tauchen sie aber in Parlamenten deutlich weniger auf. Im Bundestag ist der Frauenanteil bei etwa 30 Prozent; in den Bundesländern sind es zwischen 22 und 40 Prozent; in vielen Kommunen sind es durchschnittlich 25 Prozent.

Grundgesetz, Art. 38, Abs. 1

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Artikel 38 regelt die Wahlfreiheit. Zur Wahlfreiheit gehört auch, als Wähler*in die Auswahl zwischen verschiedensten Möglichkeiten zu haben. Befinden sich auf Wahllisten größtenteils Männer, ist diese Freiheit eingeschränkt, sagen Befürworter*innen eines Paritätsgesetzes.

Freiwillige „Soll-Regelungen“ bringen keine Veränderung

Wir kennen aus der Wirtschaft: über zehn Jahre gab es dort freiwillige Soll-Regelungen und Absichtsbekundungen, mehr Frauen in Führungs- und Aufsichtsratspositionen zu bekommen. Passiert ist in dieser Zeit fast nichts. Seit 2016 gibt es eine Quote für Unternehmen, die an der Börse notiert sind. Bei dieser Quote zeigt sich: Sie wirkt; allerdings genau da, wo sie verpflichtend ist. Wird Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, sich als Zielgröße 0 Frauen zu setzen, gibt es Unternehmen, die dies auch tun, so etwa Zalando.

In den Parteien sehen wir, dass interne Quoten mehr bewegen als freiwillige Absichtserklärungen. SPD, die LINKE und Bündnis 90/ die Grünen haben interne, verpflichtende Quoten. Die CDU hat ein sog. „Quorum“, eine freiwillige Absichtserklärung. FDP und AfD haben gar keine Quotierungen.

Die Frauenanteile der Parteien im Bundestag:

  • Bündnis 90 / die Grünen: 58,2 %
  • Die LINKE: 53,7 %
  • SPD: 42,8 %
  • FDP: 23,8 %
  • CDU: 20,7 %
  • AfD: 11 %