Parität und Gesetz in Brandenburg und in anderen Bundesländern

Das brandenburgische Paritätsgesetz

Am 31. Januar 2019 verabschiedeten die Abgeordneten im Landtag Brandenburg das erste Paritätsgesetz in Deutschland. Das Gesetz bezieht sich nur auf die Landesebene und beinhaltet Bestimmungen, wie die Landeslisten paritätisch erstellt werden – die kommunale Ebene wird durch das Gesetz nicht geregelt.

Zunächst wird eine Liste mit weiblichen Kandidatinnen und eine mit männlichen Kandidaten erstellt. Danach wird aus beiden Listen im Reisverschlussprinzip (also immer abwechselnd Frau-Mann-Frau bzw. Mann-Frau-Mann) die endgültige Liste zusammengestellt. Personen, die weder zu dem einen, noch dem anderen Geschlecht angehören, können sich entscheiden, auf welcher Liste sie kandidieren. Sobald eine der ersten Listen „aufgebraucht“ ist, also keine Kandiat*innen mehr zu verteilen sind, darf aus der anderen Liste noch eine Person übernommen werden – danach wird die Liste geschlossen.

Die Partei ABC stellt zwei Listen auf. Für die Liste der weiblichen Kandidatinnen konnten zehn Personen gefunden werden; für die Liste der männlichen Kandidaten 25. Nun wird im Reisverschlussprinzip eine gemeinsame Liste erstellt. Auf den ersten Platz kommt ein männlicher Kandidat. Es folgt eine weibliche Kandidatin, dann wieder ein männlicher Kandidat usw.. Nachdem die zehn Kandidatinnen in die Liste aufgenommen wurden, darf noch ein Kandidat mit auf die Liste, danach wird die Liste geschlossen. Es stehen nun 21 Personen auf der Liste; die 10 Kandidatinnen sind auf die Liste gekommen; von den Männern wurden 11 mit aufgenommen.

Das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung der Listen; auf die Direktkandidaturen hat es keine Auswirkungen.

Entwicklungen in den Bundesländern

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es auf Landesebene keine Listenwahl, sondern personalisierte Verhältniswahl. 70 von 120 Sitze gehen an Direktkandidat*innen; der Rest nach Verhältnis an unterlegene Kandidat*innen.  Ein Paritätsgesetz mit der Brandenburgischen Regelung wäre also nicht möglich; es müssten die Direktkandidaturen angegangen werden.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierung steht eine Reform des Wahlrechts hin zu einer Listenwahl; bei bisherigen Vorschlägen hat die CDU hat bisher immer ein Veto eingelegt.

Auf kommunaler Ebene gibt es eine Soll-Regelung:

„Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauenabwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“

Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg

Die Grünen fordern, diese Soll-Regelung in eine Verbindliche Quotierung zu ändern und auch auf Landesebene auszuweiten. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg forderte 2018 ein Bürger*innenforum zur Erarbeitung einer Reform, ist damit jedoch (vorerst) nicht durchgekommen; einzig die Landtagspräsidentin und die Fraktion der FPD/DVP signalisierten Zustimmung.

Bayern

Gesetzentwürfe wurden am 5. Februar 2019 von den Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD eingebracht; beide wurden abgelehnt: CSU, AfD und freie Wähler stimmten gegen die Gesetzentwürfe.

Berlin

Die Rot-Rot-Grüne Regierung ist für ein Paritätsgesetz und will aktuell ein Gutachten zur Folgeabschätzung in Auftrag geben. Außerdem arbeitet Berlin an einer Initiative, die in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Info-Broschüre

Bremen

Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen in Bremen forderte am 1. März 2019, Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu prüfen.

Hamburg

SPD, die LINKE und Bündnis 90 / die Grünen brachten am 27. Februar 2019 einen Zusatzantrag in die Bürgerschaft ein: Die Aufforderung an alle Parteien, sich für paritätische Wahllisten einzusetzen und Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu diskutieren

Mecklenburg-Vorpommern

Die LINKE brachte am 28. Februar 2018 einen Antrag ein, Regelungen für eine Paritätische Besetzung des Landtags zu erarbeiten. Im Antrag wird die Landesregierung dazu aufgefordert, bis 30. Oktober 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Niedersachsen

Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen brachte am 19. März 2019: einen Entschließungsantrag zur Einrichtung einer Enquete-Kommission ein. Diese soll einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Saarland

Kein Gesetzentwurf in Sicht: Die Abgeordneten im Landtag begrüßten zwar das Gesetz in Brandenburg; zugleich will keine der Fraktionen einen eigenen Entwurf einbringen.

Sachsen

Der Gesetzentwurf „Gesetz zur Gewährleistung der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern im Sächsischen Landtag“ wurde am 5. März durch die Fraktion die LINKE in den Sächsischen Landtag eingebracht. Er sieht eine paritätische Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen vor.

Sachsen-Anhalt

Ein Gesetzentwurf „zur Gewährleistung einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt mit Frauen und Männern“ wurde am 28. Februar 2019 durch die Fraktion die LINKE eingebracht. Der Entwurf sieht Wahlkreis-Duos bei gleichzeitiger Halbierung der Wahlkreise vor. Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung plant ein Wahlrechtsforum in der zweiten Jahreshälfte, um den Gesetzentwurf und weitere Vorschläge zu diskutieren.

Am 16.08.2019 im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Gewährleistung einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt mit Frauen und Männern“ (Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt) statt. An dieser hat sich der Landesfrauenrat LSA mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt.

Der Vorstand des Landesfrauenrates hat im Nachgang beschlossen, zu diesem Thema eine eigene Publikation zu veröffentlichen, die unter anderem Auszüge aus der Anhörung enthält. Darüber hinaus kommen unsere Botschafterinnen für Gleichstellung und weitere Akteur*innen zu Wort.

Thüringen

Thüringen beschließt als zweites Bundesland ein Parité-Gesetz am 05.07.2019!

Stand: Juni 2020

Wenn Ihr Anmerkungen oder Neuigkeiten habt, freuen wir uns wenn Ihr uns schreibt: kontakt@frauenpolitischer-rat.de